Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.str3.rw.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 8. Oktober 2021
Letzte Überprüfung: 8. Oktober 2021

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • PDF-Dokumente, die nach dem 23.09.2018 erstellt wurden, sind noch nicht barrierefrei zugänglich.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. Prüfungsamt, andere Einrichtungen der FAU, Ministerien, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.

Begründung

  • Die in dem Webauftritt eingebundenen PDF-Dokumente zu Prüfungsordnungen werden durch das Prüfungsamt erstellt. Dieses konnte bislang kein barrierefreies Format bereitstellen.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiotranskription ist aufgrund des Umfang des Videoarchives noch nicht vollendet worden.

Alternative Zugangswege

Im Falle nicht barrierefrei dargestellter PDF-Dokumente können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiter des Lehrstuhls wenden.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Constantin Trotta

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München